Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Einbeziehung der AGB

  1. Allen Vertragsabschlüssen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter.

  2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Schweigen auf anders lautende Bedingungen des Mieters gilt als Ablehnung.

§ 2 Angebot, Prospekt, Vertragsabschluss und Hausordnung

  1. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch die Leistung der Anzahlung zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Daten oder sonstige Angaben werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.
  2. Der Mietvertrag wird zwischen Christoph Stengel als Vermieter und dem im Datenblatt genannten Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Datenblatt angegebenen volljährigen Personen, die für die Erfüllung des Vertrages haften.

§ 3 Preise, Zahlung und Aufrechnung

  1. Die Preise verstehen sich in der Währung € ohne Nachlässe einschließlich der Umsatzsteuer in derzeit geltender Höhe. Der Vermieter ist berechtigt, eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages vom Mieter nachzufordern, wenn die Vermietung nach dem Erhöhungstag liegt.
  2. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Gepäcktransfer, Kurtaxe, Reisekosten- und Ausfallversicherung.
  3. Als Mietvertragsabschluss gilt eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Miete binnen 14 Tagen seit der Zusendung des Mietvertrages per E-Mail zur Kenntnisnahme. Der Restbetrag von 50% des Mietpreises, Kaution und Kurtaxe ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
  4. Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, vom Vermieter anerkannten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.

§ 4 An- und Abreise, Schlüssel und Schlüsselübergabe

  1. Das angemietete Ferienhaus ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden.
  2. Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich am Ankunftstag zu der vom Mieter mitgeteilten Ankunftszeit.
  3. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.

§ 5 Pflichten der Mieter

  1. Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
  2. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu verlassen (Staubsauger ist im Haus vorhanden). Gemietete Bettwäsche ist abzuziehen und zusammenzulegen, Mülleimer und Abfallkörbe sind zu leeren. Der Kühlschrank ist abzutauen und offen zu lassen, das Geschirr zu spülen und einzusortieren.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
  5. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem gemieteten Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt einen Preisnachlaß zu gewähren.

§ 6 Rücktritt durch den Mieter und durch den Vermieter

     1. Der Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der Schriftform. Für den Fall des Rücktritts des Mieters hat dieser Schadenersatz nach folgenden Pauschalen zu              zahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietpreis richten:

            - Bis zu 90 Tage vor Mietbeginn 0 % der vereinbarten Miete.

            - Von 89 bis zu 45 Tage vor Mietbeginn 30 % der vereinbarten Miete.

            - Von 44 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 50 % der vereinbarten Miete.

            - Von 29 bis zu 10 Tage vor Mietbeginn 75 % der vereinbarten Miete.

            - Von 9 Tage bis zum Mietbeginn 100 % der vereinbarten Miete. 

      2. Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Ebenso ist der Mieter                     berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag               verpflichten müssen. Für diese Vertragsänderung wird eine einmalige Vertragsgebühr von 40,00 € erhoben. Gelingt es dem Vermieter kurzfristig                       Ersatzmieter zu finden, werden dem Mieter alle Anzahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 € zurückerstattet.

     3. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen, die die            Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu                  erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen.

§ 7 Haustiere und Endreinigung

  1. Das Mitbringen von Hunden ist nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Mit dem Überweisen der Anzahlung bestätigt der Mieter eine gültige Haftpflichtversicherung für alle mitgebrachten Hunde zu besitzen.
  2. Die Endreinigungskosten sind im Mietpreis inbegriffen.

§ 9 Abschlussbestimmungen

  1. Die Parteien haben keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  2. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters ist Friedberg (Hessen).
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, so gilt Friedberg (Hessen) als Gerichtsstand vereinbart. Dies auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder unbekannt verzieht.
  4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteinen verpflichten sich, in diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Vereinbarungen möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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